Neuregelung der Fixierung im hessischen Justizvollzug wird zügig umgesetzt
Anlässlich der Debatte zur 2. Lesung und der Beschlussfassung des Gesetzentwurfs von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Neugestaltung der Fixierungsvorschriften im Justizvollzugsrecht sagte der justizvollzugspolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Uwe Serke:
„Mit dem neuen Gesetz erfüllen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ohne zeitliche Verzögerung. Wir schaffen einen rechtssicheren Rahmen für die Betroffenen, aber auch für die Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten."
"Der vorliegende Gesetzentwurf wird seinen Beitrag zu einem sicheren hessischen Strafvollzug leisten, der jedem Gefangenen die Wahrung seiner Menschenwürde gewährleistet. Dabei kann die Fixierung nur als letztes Mittel, als Ultima Ratio, eingesetzt werden. Auch in der schriftlichen Anhörung im Rechtspolitischen Ausschuss wurde das Gesetzesvorhaben positiv bewertet. Das Hessische Justizministerium hat den durch die neuen Regelungen entstehenden Personalmehrbedarf für die zuständigen Gerichte bereits ermittelt und die zusätzlichen Stellen im Nachtragshaushalt eingeplant; nun werden die notwendigen Schulungen konzipiert. Durch einen Änderungsantrag wurde der Entwurf noch an das im Juni 2019 erlassene Bundesgesetz angepasst und nach der Verabschiedung durch den Hessischen Landtag in Kraft treten.“
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