Anpassung der Vollzugsgesetze sichert modernen hessischen Justizvollzug – Anhörung bestätigt Gesetzesvorhaben
„Einige Aspekte wurden differenzierter diskutiert. Dazu gehörte die Frage der Drohnenabwehr, wobei die grundsätzliche Notwendigkeit anerkannt wurde, dass hier gehandelt werden muss. Die Anzahl der Drohnenüberflüge und -einflüge steigt an und das Gesetz schafft hier den notwendigen Handlungsspielraum, um auf die schnelle technische Weiterentwicklung in diesem Bereich reagieren zu können. Ein neuer Punkt war auch die Verwendung von Videotelefonie, die wir als eine sinnvolle Ergänzung der Kommunikation sehen, insbesondere, wenn Familie oder Freunde von Gefangenen nicht in der Nähe wohnen. Beim geplanten Einsatz von Bodycams im Justizvollzug geht es zunächst um ein Pilotprojekt, dass in einer einzelnen Justizvollzugsanstalt durchgeführt wird und nach dessen Beendigung entschieden werden soll, ob dieser Ansatz erfolgversprechend ist.“
Zum Ende seiner Rede dankte Serke ausdrücklich allen Bediensteten der hessischen Justizvollzugsanstalten, die den hessischen Vollzug erfolgreich gestalten und gerade auch in den letzten Monaten unter der zusätzlichen Belastung der Corona-Pandemie einen herausragenden Job geleistet haben.